DFV-Leitfaden für die Schlachtung genehmigt

Frankfurt am Main, 05. Juni 2014. Der vom Deutschen Fleischer-Verband erstellte Leitfaden für die Schlachtung in Betrieben des Fleischerhandwerks beschreibt die gute handwerkliche Praxis bei Aufstallung, Betäubung und Entblutung. Die rund 70-seitige Veröffentlichung wurde nun von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) gemäß Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 geprüft und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft an die EG-Kommission übermittelt. Behörden sind an die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben, einschließlich der Vorgaben für Art und Weise sowie Häufigkeit der Dokumentation, grundsätzlich gebunden. Der Betrieb kann bei Einhaltung des Leitfadens davon ausgehen, dass er geeignete Maßnahmen zur Beachtung des Tierschutzes getroffen hat.

  • Der neue DFV-Leitfaden kann damit als Standardarbeitsanweisung und als Grundlage für das geforderte Überwachungsverfahren direkt verwendet werden und stellt eine erhebliche Erleichterung für die selbstschlachtenden Betriebe dar. Er ergänzt die bewährte Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in handwerklichen Fleischereien des Deutschen Fleischer-Verbandes sowie den gelben DFV-Konzeptordner Hygienepraxis Eigenkontrolle Dokumentation. Das Heft kann auch zur Schulung, für die Aus- und Fortbildung in Berufsschulen und zur Vorbereitung zur Erlangung des Sachkundenachweises verwendet werden.

    Die wichtigsten Punkte des neuen Leitfadens sind darüber hinaus in vier laminierten Folien zusammen gefasst. Diese Poster können direkt im Betrieb aufgehängt werden. Damit wird die Bedeutung des Tierschutzes im Betrieb für alle Beschäftigen klar herausgestellt. Druckfrische Exemplare wurden bereits allen zuständigen Behörden wie Ministerien, Veterinärämtern oder Landratsämtern sowie Obermeistern, Landesverbänden und Berufsschulen zugeschickt. Betriebe, Behörden und Berufsschulen können den Leitfaden direkt beim DFV bestellen.

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