Kennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll dem Verbraucher ermöglichen, sich beispielsweise über Inhalt, Zusammensetzung, allergieauslösende Stoffe oder die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren. Die rechtlichen Vorgaben sind entsprechend umfangreich und auch in den fleischerhandwerklichen Unternehmen zu beachten.

Der Umfang der Kennzeichnung ist abhängig von der Form der Abgabe. So gelten unterschiedliche Vorgaben für die Kennzeichnung loser Ware, loser Ware in Selbstbedienung, bei vorverpackten Lebensmitteln und bei der Abgabe über Verkaufsautomaten.

Zur Kennzeichnung von allergieauslösenden Stoffen und Zusatzstoffen bei loser Ware bietet der DFV die Kundeinformation „Unsere Wurst“ an. Der Ordner enthält Produktblätter, die an die Produkte des jeweiligen Unternehmens angepasst werden können. Diese sind vornehmlich zur Information der Kunden gedacht, können aber auch zur Schulung von Mitarbeitern verwendet werden.

Weitere Hilfsmittel, wie beispielsweise sonstige Listen zur Kennzeichnung der losen Ware, eine Handreichung zur Kennzeichnung vorverpackter Ware zur Abgabe an Endverbraucher oder eine Hilfestellung zur QUID-Berechnung stehen den Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung, zu den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuchkommission zur Standardisierung, zu Rezepturen und Nährwerten können die Mitglieder die Ansprechpartner des DFV auch direkt kontaktieren.

Der DFV informiert im Mitgliederbereich und in der App über wesentliche Änderungen und Hilfestellungen im Bereich der Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Einwegkunststofffonds

Ab 2024 sind Abgaben an einen Fonds verpflichtend, um öffentliche Entsorgungsträger zu entschädigen. Auch Fleischerhandwerksbetriebe müssen aufgrund neuer Vorgaben mit möglichen Preissteigerungen bei relevanten Produkten rechnen. Der DFV hat ein Merkblatt erstellt, das die essenziellen Anforderungen des Einwegkunststofffondsgesetzes erklärt und praktische Tipps zur Umsetzung gibt.