Fachbeirat Lebensmittelrecht informiert sich vor Ort
Frankfurt am Main, 31. März 2017. Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes ist eine betäubungslose Ferkelkastration nicht mehr möglich. Um auch weiterhin die hohen Qualitätsansprüchen des Fleischerhandwerks an die Rohstoffversorgung gewährleisten zu können, werden vom Fleischerhandwerk die Alternativen der Ebermast, der Kastration unter Schmerzausschaltung und die sogenannte Immunokastration männlicher Ferkel intensiv diskutiert. Aufgrund der „Stinkerproblematik“ wird die Verarbeitung von Eberfleisch von den fleischerhandwerklichen Betrieben als kritisch angesehen und damit abgelehnt.
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Um sich ausführlich über die Ebermast informieren zu können, wurde am 15. März 2017 vom Fachbeirat unter der Leitung von Präsidialmitglied Konrad Ammon und Dr. Wolfgang Lutz das Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Schweinehaltung Schwarzenau in Bayern besucht. Hierbei wurden die Stallungen, das Schlachthaus und die Labore in Augenschein genommen. Darüber hinaus wurden dem Fachbeirat verschiedene Versuche der Lehranstalt zur Jungerbermast, zur Kastration mit Betäubung und zur Immunokastration erläutert und entsprechende Ergebnisse präsentiert.
Die Mitglieder des Fachbeirats waren sich darüber einig, dass zur sachgerechten fachlichen Beurteilung von Eberfleisch unmittelbare und direkte Erkenntnisse unabdingbar seien. Jedoch sei das Risiko für den Verbraucher Fleisch mit sensorischen Abweichungen bzw. Ebergeruch zu erwischen und die damit einhergehenden Folgen nicht abzuschätzen. Der Fachbeirat sprach sich dafür aus, an der Kastration mit Betäubung festzuhalten. Weitere Themen der Sitzung des Fachbeirates waren die Bezeichnungen für vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte, das Leitbild Tierschutz, die Änderung der Ausbildungsverordnung hinsichtlich der Sachkunde „Schlachtung“ und die TA-Luft.
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