Was lange währt…
Kommentar von DFV Vizepräsident Konrad Ammon jr.
Frankfurt am Main, 18. Juli 2017. In der vergangenen Woche trat die Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, kurz LMIVAV, in Kraft. Damit haben wir in Deutschland nach einigen Jahren des Schwebezustands endlich an die europäischen Vorgaben angepasste, nationale Kennzeichnungsvorschriften. Denn die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung gilt seit Dezember 2014.
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Die vergangenen dreieinhalb Jahre hat der DFV gut genutzt, an Gesprächen teilgenommen und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben um die Interessen des Fleischerhandwerks zu wahren. Über die Beratungen, die Umsetzung der Allergenkennzeichnung und die Auswirkungen auf die Betriebe wurde im Fachbeirat diskutiert und in Rundschreiben sowie auf den Obermeistertagungen berichtet. Für die Betriebe stehen auf den Webseiten des DFV praxisgerechte Informationen bereit.
Viele vorläufige Regelungen aus dieser „Findungsphase“ wurden in die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, LMIDV, übernommen, die wesentlicher Teil der neuen LMIVAV ist. Hierdurch ist es den Betrieben weiterhin möglich, die praxisbewährten Möglichkeiten zur Kennzeichnung der allergieauslösenden Stoffe bei loser Ware zu nutzen. Dies schließt die Möglichkeit zur Unterrichtung während des Verkaufsgesprächs bei schriftlicher Aufzeichnung mit ein.
Wir begrüßen diese Weiterführung der längst in der Praxis bewährten Alternativen zur Kennzeichnung der allergieauslösenden Stoffe bei der losen Ware ausdrücklich. Damit werden die jahrelangen Bemühungen des DFV endgültig und nicht bloß vorläufig in einer Verordnung verankert. Unsere Kritik an der Pflicht zur Angabe der Nettofüllmenge bei vorverpackten Lebensmitteln, die im Bedienverkauf abgegeben und im Verkaufsvorgang ohnehin verwogen werden, bleibt indes.
Auch darüber hinaus werden uns die diskussionsbedürftigen Themen rund um die Kennzeichnung nicht ausgehen: Die Herkunftsangabe von Fleisch als Zutat, die geforderte Kennzeichnung der Haltungsbedingungen oder Idee einer „Nährwertampel“ werden uns in Zukunft sicher beschäftigen.
Dieser Kommentar ist in der afz allgemeine fleischer-zeitung erschienen.
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