Kennzeichnung loser Ware
Bei der losen Ware sind neben den Zusatzstoffen zusätzlich die allergieauslösenden Stoffe anzugeben, etwa glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier oder Sellerie. Nach der LMIV sind diese Angaben schriftlich an der Ware an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen. Die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ermöglicht hiervon abweichende praxisgerechte Kennzeichnungsmöglichkeiten.
Folgende schriftliche Möglichkeiten zur Kennzeichnung der allergieauslösenden Stoffe bei der losen Ware möglich sind vorgesehen:
- Schild an oder in der Nähe der Ware
- Aushang im Laden
- Listen und Tabellen zum Ankreuzen der Allergieauslöser als Aushang für den Verkaufsraum: Hinweis auf Information erforderlich, etwa durch einen Thekenaufkleber; hierfür können Vorlagen der LIV oder des DFV verwendet werden
Tabellen herunterladen - Produktblätter bzw. Produktspezifikationen, wie sie die Kundeninformation Unsere Wurst („Weißer Ordner“) des DFV enthält
Mehr Informationen - Speisekarte oder Aushang, auch in Fußnoten
- Elektronische Unterrichtung
Die schriftliche Information muss stets gut sichtbar, deutlich und gut lesbar sein. Sie muss vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels vorliegen.
Daneben wird auch eine gleichwertige mündliche Information im Verkaufsgespräch möglich sein:
- Information durch hinreichend informierten Mitarbeiter
- Auf Nachfrage unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels
- Schriftliche Dokumentation über verwendete Allergieauslöser, die für Behörden und Verbraucher auf Nachfrage leicht zugänglich ist, etwa durch oben genannte Liste oder den „Weißen Ordner“
- Hinweis auf mündliche Information und schriftliche Dokumentation
Weitere Informationen: