Schwerpunktthema Lebensmittelkennzeichnung
Die Lebensmittelkennzeichnung soll dem Verbraucher ermöglichen, sich beispielsweise über Inhalt und Zusammensetzung oder über enthaltene allergieauslösende Stoffe und die Herkunft des Lebensmittels informieren zu können. Falsche Angaben werden durch die Lebensmittelüberwachung als Verbrauchertäuschung beanstandet und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die richtige Kennzeichnung ist daher für die handwerklichen Betriebe von besonderer Bedeutung.
Die Lebensmittelkennzeichnung ist in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (kurz: LMIV) geregelt, weitere europäische Verordnungen bestimmen beispielsweise die Herkunftskennzeichnung bestimmter Lebensmittel. Auch auf nationaler Ebene gibt es zahlreiche Verordnungen, allen voran die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung, die weitere Einzelheiten regeln.
Die wesentlichen neuen Kennzeichnungspflichten sind:
Ab 13. Dezember 2014: Lose Ware
- Allergenkennzeichnung
- Mehr Informationen zur Kennzeichnung Lose Ware
Ab 13. Dezember 2014: Vorverpackte Ware
- Kennzeichnung der Tierart
- Hervorhebung der allergieauslösenden Stoffe im Zutatenverzeichnis
- Gegebenenfalls Herkunft bei falschem Eindruck über tatsächliche Herkunft
- Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, aus Fleischstücken zusammengefügter Lebensmittel, Fremdwasser und Fremdeiweiß zur Vermeidung von Täuschungen
- Gegebenenfalls Angaben zur Verwendung und Aufbewahrung
- Mindestschriftgröße
- Vorgaben für den Online-Handel
Ab 1. April 2015
- Herkunft bei verpacktem frischem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel
- Mehr Informationen zur Herkunftskennzeichnung
Ab 13. Dezember 2016
- Nährwertkennzeichnung bei verpackter Ware (Ausnahme für kleine Mengen)
- Mehr Informationen zur Kennzeichnung Verpackte Ware
Weiterführende Informationen