Kennzeichnung verpackter Ware
Die Vorgaben zur Kennzeichnung verpackter Ware ergeben sich aus der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und nationaler Verordnungen wie der Lebensmittel-Durchführungsverordnung (LMIDV).
Folgende Angaben sind bei verpackter Ware erforderlich:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenliste (QUID): Auflistung der Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteiles; bei den für das Produkt wesentlichen Zutaten ist darüber hinaus der mengenmäßige Anteil in Prozent anzugeben (QUID).
Erläuterungen QUID
QUID-Programm zur Berechnung - Allergene müssen in Zutatenliste hervorgehoben werden
- Zusatzstoffe in Zutatenliste immer mit Doppelkennzeichnung
- Nettofüllmenge und ggf. Abtropfgewicht
- Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum sowie Lagertemperatur
- Ggf. Anweisungen für Aufbewahrung oder Verwendung
- Lebensmittelunternehmer
- Herkunft / Ursprungsland Mehr Informationen
- Ggf. Gebrauchsanleitung
- Nährwerte: Pflichtkennzeichnung erst ab 13. Dezember 2016, ab dem 13. Dezember 2014 sind bei freiwilliger Kennzeichnung Vorgaben der LMIV einzuhalten, insbesondere Angabe der Big 7
Mehr Informationen - Ggf. Grund- und Endpreis
- Ggf. EU-Identifikationszeichen
Nicht als verpackte Ware gelten solche Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf verpackt und im Bedienverkauf abgegeben werden. Bei vorverpackter Ware, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt wurden und in Selbstbedienung abgebeben werden, ist mit Ausnahme der Nährwerte die volle Kennzeichnung erforderlich.
Unterstützung der Betriebe durch den Verband
Um den Mitgliedsbetrieben die Kennzeichnung verpackter Ware zu erleichtern, hat der DFV eine Handreichung zur Kennzeichnung verpackter Ware erstellt. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst gibt es eine ausführliche Darstellung der für die Kennzeichnung von verpackter Ware wesentlichen Vorgaben und Änderungen. Enthalten sind zudem Musteretiketten sowie Beispiele für Zutatenlisten.
Zusätzlich gibt es eine handliche Checkliste, die einen Überblick über die für die handwerklichen Betriebe maßgeblichen Vorgaben ermöglicht.
Weiterführende Informationen
- Handreichung „Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel zur Abgabe an Endverbraucher“
- Checkliste zu Kennzeichnung verpackter Ware
- Erläuterungen QUID
- QUID-Programm Berechnung
- Herkunftskennzeichnung
- Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 vom 13. Dezember 2013
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/775 vom 28. Mai 2018
- Lebensmittelinformartions-Durchführungsverordnung (LMIDV)